Entsorgungshinweise für Batterien und Akkus

Da wir Geräte verkaufen, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

1. Rückgabepflicht für Endnutzer

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus fachgerecht zu entsorgen oder an den Handel zurückzugeben. Nur so ist sichergestellt, dass Schadstoffe kontrolliert behandelt und wertvolle Rohstoffe wiederverwertet werden können.

2. Unentgeltliche Rückgabe

Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns zurückgeben oder ausreichend frankiert an uns einsenden:

expert e-Commerce GmbH
Bayernstraße 4
30855 Langenhagen

Alternativ können Sie die Batterien in jedem expert-Fachmarkt (den für Sie nächstgelegenen expert-Fachmarkt finden Sie auf unserer Website unter Eingabe Ihrer Postleitzahl) oder auch bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden.

3. Bedeutung der Symbole

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Unter diesem Symbol finden Sie gegebenenfalls die chemischen Bezeichnungen der enthaltenen Schadstoffe:

  • Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masse-% Blei.
  • Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masse-% Cadmium.
  • Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masse-% Quecksilber.

4. Besonderheiten bei Lithium-Batterien und Akkus

Lithiumbatterien und Lithiumakkus (erkennbar an Kürzeln wie Li-Ion oder Li-Po) enthalten wertvolle Rohstoffe, stellen aber bei unsachgemäßer Handhabung ein Brandrisiko dar. Bitte beachten Sie daher folgende Sicherheitshinweise für die Rückgabe:

  • Kurzschluss-Schutz: Kleben Sie die Pole bei Lithium-Batterien vor der Rückgabe unbedingt mit Klebestreifen ab, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Beschädigte Batterien: Senden Sie beschädigte oder defekte Lithium-Batterien (z. B. aufgeblähte oder ausgelaufene Akkus) niemals per Post an uns zurück! Diese müssen aufgrund der Brandgefahr über die örtlichen Gefahrgut-Sammelstellen Ihrer Kommune entsorgt werden.
  • Entnehmbarkeit: Falls möglich, entnehmen Sie Batterien bitte aus dem Gerät, bevor Sie dieses zur Entsorgung geben, und entsorgen Sie Batterie und Gerät getrennt.

5. Zusätzliche Informationen für Batterien von leichten Verkehrsmitteln

Für Batterien, die zum Antrieb von leichten Verkehrsmitteln dienen (z. B. E-Bikes, E-Scooter), gelten besondere Rücknahmebedingungen. Aufgrund der Einstufung als Gefahrgut dürfen diese Batterien im Falle eines Defekts oder zum Zwecke der Entsorgung nicht über den herkömmlichen Postweg versandt werden.

Zur Rückgabe Ihrer alten LV-Batterien nutzen Sie bitte einen expert-Fachmarkt. Den für Sie nächstgelegenen expert-Fachmarkt finden Sie auf unserer Website unter Eingabe Ihrer Postleitzahl.

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