Wir sind Ihr Service-Partner für TV & SAT -Geräte.

Sie suchen einen neuen TV, SmartTV oder eine neue Sat Anlage? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an TV- und Satgeräten. Sicherlich finden Sie diese in vielen Fachmärkten und Geschäften. Ein Besuch bei expert Rangsdorf garantiert Ihnen jedoch zusätzlich fachmännische Beratung durch unsere freundlichen Fachberaterinnen und Fachberater. Natürlich erhalten Sie bei uns auch ein umfangreriches Service-Angebot. Nutzen Sie unser Know-How einfach direkt bei Ihnen zu Hause. Unsere Techniker reparieren Ihre defekten Fernseher direkt bei Ihnen vor Ort.

Erstklassiger Service für Ihre Fernsehgeräte auch nach dem Kauf

Guter Service beginnt bei bei uns mit der persönlichen Beratung und hört beim Kauf noch lange nicht auf. Wir halten nichts vom Wegwerfen und setzen lieber auf Reparaturen. Viele Geräte sind mit ein paar Handgriffen wieder einsatzbereit. In unserer eigenen Werkstatt bringen unsere kompetenten Techniker Ihre Geräte wieder in Schuss. Sollte in einem Fall doch nichts mehr zu Retten sein, entsorgen wir natürlich auch Ihre Altgeräte. Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei expert Rangsdorf.

 

Unsere Empfehlungen für Sie

Unser TV & Sat Reparatur-Service!

Fernsehgeräte Reparatur mit zertifiziertem Service

Egal ob Fernseher, SmartTV, Receiver oder SAT-Anlage. Sie haben keine möglichkeit Ihr Gerät zu uns in den Fachmarkt zu bringen? Kein Problem für uns. Auf Wunsch holen wir das Gerät bei Ihnen ab und bringen es Ihnen nach er Reperatur wieder zurück. ( zzgl. Anfahrtskosten)

 

Unsere Empfehlungen für Sie


Gewährleistung:

 

Für alle Sach- und Rechtsmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, haftet der Verkäufer und die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. In den ersten 6 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand. Nach Ablauf dieser Frist, muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand. Ihr Gerät fällt nicht mehr unter die gesetzliche Gewährleistungsfrist? Dann wenden Sie sich an den Hersteller des Produktes. Die Herstellergarantie ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers und in Länge und Umfang abhängig vom Einzelfall. Die Herstellergarantie greift unabhängig vom Zustand des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs und die Gewährleistungsansprüche werden nicht durch eventuelle Garantieansprüche ersetzt oder verringert. Reparaturen von selbstverschuldeten Schäden sowie Schäden, die nach der Herstellergarantie entstanden sind, sind kostenpflichtig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Service)


I. Geltung der Bedingungen 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Widersprechende Geschäftsbedingungendes Vertragspartners werden nicht anerkannt. 

II. Vertragsabschluss 
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sollen schriftlich vereinbartwerden. 

III. Umfang des Auftrages 
Der Auftrag bezieht sich auf die Beseitigung der vom Auftraggeber angegebenen Beanstandung an dem Gerät. Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere Mängel festgestellt, so dürfen diese nur mit dem einzuholenden Einverständnis des Auftraggebers beseitigt werden. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, kann die Reparatur ausgeführt werden, wenn dies zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebssicherheit notwendig und der Aufwand dafür im Verhältnis zu den Kosten des erteilten Reparaturauftragesgeringfügig ist. Der Auftraggeber ist gehalten, auf Fehler, die nicht sofort oder nicht dauernd auftreten (Aussetz- oder Zeitfehler) bei Auftragsvergabe besonders hinzuweisen.

IV. Abrechnung nach Aufwand 
Der entstandene Aufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt,wenn ein Reparaturauftrag nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt oder benötigte Ersatzteile nicht zu beschaffen sind oder der Auftraggeber die Durchführung des Auftrages unmöglich macht oder der Auftrag vor Abschluss zurückgezogen wird.


V. Abrechnung der Reparaturen 
Die Abrechnung der Reparaturen erfolgt auf der Grundlage der im Betrieb ermittelten Arbeitswerte und unter Anrechnung der jeweils gültigen Stundensätze. Reparaturen werden nur gegen Barzahlung ausgeführt. 


VI. Gewährleistung Der Auftragnehmer leistet Gewähr zunächst nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung (Nacherfüllung). Mehrfache Nacherfüllungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertragesverlangen oder die weiter vorgesehenen gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringungvon Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, beträgt dieVerjährungsfrist fünf Jahre.

VII. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht fürSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

VIII. Haftung nach Fertigstellung
Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung abgeholt, ist der Auftragnehmer befugt, etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Haftung während der Verwahrzeit wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die verbleibende Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweiseeintretenden Schaden begrenzt.

IX. Pfandrecht / Eigentumsvorbehalt / Verwertungsrecht
Dem Auftragnehmer steht an der ihm übergebenen Reparatursache bis zum vollständigen Ausgleich seines Zahlungsanspruches ein Pfandrecht zu. Bis zur endgültigen Bezahlung der Reparaturkosten bleiben ferner alle eingebauten Ersatzteile Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau in das Eigentum des Auftraggebers übergegangen sind. Nach Ablauf von zwei Monaten nach Aufforderung zur Abholung ist derAuftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber den Verkauf des Reparaturgegenstandes nach Ablauf einer weiteren Frist von einem Monat anzudrohen. Erfolgt eine Abholung auch innerhalb dieser Frist nicht, ist derAuftragnehmer berechtigt, den Reparaturgegenstand zur Deckung seiner Reparatur- und Aufbewahrungskosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwa erzielter Mehrerlös ist dem Auftraggeber zu erstatten.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der BRD, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers und für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das Gericht als Gerichtsstand vereinbart, das für den Sitz des Auftragnehmers zuständig ist.

XI. Schlichtung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Klein Kienitzer Straße 2
15834 Rangsdorf

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